Unser FAQ zum Neuköllner Engagementpreis

 Was ist der Neuköllner Engagementpreis?

Der Neuköllner Engagementpreis ist ein vom Bezirksamt Neukölln (Ausrichter) in Kooperation mit dem Neuköllner EngagementZentrum (NEZ) (Organisator) veranstalteter Wettbewerb, bei dem in 3 Kategorien Projekte im Bereich „bürgerschaftliches Engagement“ ausgezeichnet werden. Der Preis zeichnet die überzeugendsten ehrenamtlich und hauptsächlich ehrenamtlich strukturierten Projekte im Bereich bürgerschaftliches Engagement in Neukölln aus.

Welche Preise gibt es?

Der Neuköllner Engagementpreis wird in 3 Kategorien vergeben:

Ehrenamtspreis

Am Projekt nehmen nur ehrenamtliche Personen teil, es wird nicht hauptamtlich getragen oder begleitet.

Trägerschaftspreis

Das Projekt wird hauptamtlich koordiniert oder begleitet und hauptsächlich ehrenamtlich getragen. Bsp.: hauptamtliche Projektkoordination, ehrenamtliche Projektteilnehmende (z.B. bei Mentoringprojekten).

Themenpreis

In jedem Jahr wird ein Themenschwerpunkt gewählt. Die Wahl des Themas findet unter Beteiligung der Zivilgesellschaft statt. Antragsberechtigt sind sowohl Berechtigte für den Ehrenamtspreis als auch Berechtige für den Trägerschaftspreis.

Was erhalten die Gewinner*innen-Projekte?

Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 1.500 Euro brutto dotiert. Die Preisverleihung findet im Rahmen der jährlichen Engagementehrung statt.

Die Gewinner*innenprojekte werden vom NEZ für den Deutschen Engagementpreis vorgeschlagen.

Wann kann die Bewerbung eingereicht werden?

Bewerbungen für den Wettbewerb können zwischen dem 01. und 30. September eines laufenden Jahres eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Preisträger*innen?

Das NEZ trifft eine Vorauswahl über alle eingegangenen Bewerbungen. Die finale Auswahl der Gewinner*innen wird auf eine Jury übertragen.  Die Jury entscheidet anhand der folgenden 6 Kriterien und nach einem Punktesystem.

  1. Relevanz des Projekts
  2. Besonderheit
  3. Aktivierung und Partizipation
  4. Zielgruppen und Teilhabe
  5. Reichweite
  6. Inspirationsquelle und Übertragbarkeit.

Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl pro Kategorie gewinnt den Neuköllner Engagementpreis.

Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Wettbewerb?

Um zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt zu sein, müssen

– die Teilnehmenden gemeinwohlorientierte Organisationen, Vereine, Projekte oder Initiativen sein;

– die Teilnehmenden ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die natürliche Person, die die Bewerbung einreicht, hierzu vollumfänglich ermächtigt haben;

– die Teilnehmenden nachweisen, dass die Umsetzung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens überwiegend in Berlin-Neukölln erfolgt;

– die Teilnehmenden nachweisen, dass Projekte der Definition von bürgerschaftlichem Engagement entsprechen, welche die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages im Jahr 2002 erstellt hat, oder bürgerschaftliches Engagement im Sinne dieser Definition fördern;

– die Teilnehmenden nachweisen, dass das beim Wettbewerb eingereichte Projekt im Jahr der Bewerbung durchgeführt wurde/wird;

– dürfen die Teilnehmenden keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken oder sonstige rechtswidrige und diskriminierende Praktiken ausüben.

Unser Projekt findet nicht nur in Neukölln, sondern in ganz Berlin statt. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Projekte, die auch – aber nicht ausschließlich – in Neukölln stattfinden, sollten folgendes beachten: Die Teilnehmenden müssen nachweisen, dass die Umsetzung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens überwiegend in Berlin-Neukölln erfolgt.

Alle Voraussetzungen für die Bewerbung findet Ihr in den Teilnahmebedingungen.

Wie ist eine Bewerbung möglich?

Für die Teilnahme am Wettbewerb, muss das auf der Wettbewerbsseite www.nez-neukoelln.de/engagementpreis erhältliche Bewerbungsformular im Zeitraum zwischen dem 01. und dem 30. September eines Jahres postalisch oder per Mail im NEZ eingegangen sein. Das Formular kann im Bewerbungszeitraum auch online auf der Webseite ausgefüllt werden.

Wann wird das Preisgeld überwiesen?

Die öffentliche Preisverleihung erfolgt am 26. November 2024. Das Preisgeld kann je nach Wunsch des Gewinner*innenprojektes im Dezember 2024 oder zu Beginn 2025 überwiesen werden.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Preisträger*innen erklären sich bereit, persönlich oder in Vertretung im Rahmen der bezirklichen Engagement-Ehrung zum Ende eines laufenden Jahres den Preis entgegenzunehmen.
  • Mit der Einreichung ihrer Bewerbung stimmen die Teilnehmenden der kostenlosen Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte an das NEZ sowie das Bezirksamt Neukölln zu.
  • Es gelten die Datenschutzerklärung des Neuköllner EngagementZentrums sowie die Datenschutzerklärung des Bezirksamtes Neukölln.

Warum sollten die Teilnahmebedingungen gut gelesen werden?

Um einen Beitrag zum Wettbewerb einzureichen, müssen alle Teilnehmenden die vorliegenden Teilnahmebedingungen lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden und dem Bezirksamt Neukölln sowie dem Neuköllner EngagementZentrum dar.

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Bewerbung? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Das Neuköllner EngagementZentrum bietet eine Sprechstunde ohne vorherige Anmeldung an. Die Termine werden auf der Webseite des NEZ veröffentlicht. Beratungen können jedoch auch flexibel vereinbart werden unter info@nez-neukoelln.de oder unter 030 325 056 84.

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